Raimund Lankl

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Kleingarten - Solaranlagen

Wichtige Informationen zu Solaranlagen in Schreber- / Kleingärten!

Eine Solaranlage im Schrebergarten kann eine umweltfreundliche Möglichkeit sein, um Strom für den eigenen Verbrauch zu erzeugen. Je nach Größe der Anlage und der Sonneneinstrahlung kann die Anlage genug Strom produzieren, um die Gartenhütte oder andere Gartenwerkzeuge und Geräte mit Strom zu versorgen. Auch die Beleuchtung im Schrebergarten kann von einer Solaranlage betrieben werden.

Bevor man jedoch eine Solaranlage im Schrebergarten installiert, sollten einige Dinge beachtet werden. Zum einen muss die Sonneneinstrahlung am Standort der Anlage ausreichend sein, damit genug Strom erzeugt werden kann. Auch die Größe der Anlage sollte dem Verbrauch angepasst sein, um Überkapazitäten zu vermeiden.

Eine Solarinselanlage im Schrebergarten kann eine unabhängige und autarke Möglichkeit sein, um Strom für den eigenen Verbrauch zu erzeugen. Im Gegensatz zu einer netzgekoppelten Solaranlage, die Strom ins öffentliche Netz einspeist, wird bei einer Solarinselanlage der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht und in Batterien gespeichert, um auch bei schlechtem Wetter oder nachts Strom zur Verfügung zu haben.

Eine Solarinselanlage besteht aus Solarmodulen, einem Laderegler, einer Batteriebank und einem Wechselrichter. Die Solarmodule wandeln die Sonnenenergie in elektrische Energie um, die über den Laderegler in die Batteriebank geladen wird.

Eine Inselsolaranlage in Schrebergärten bietet eine Vielzahl von Vorteilen:

  1. Unabhängigkeit von Stromversorgern: Eine Inselsolaranlage erzeugt eigenen Strom, unabhängig von der öffentlichen Stromversorgung. So können Schrebergartenbesitzer ihre elektrischen Geräte und Beleuchtung direkt mit der Energie aus der Sonne betreiben, ohne auf das Netz angewiesen zu sein.

  2. Umweltfreundlichkeit: Solaranlagen produzieren saubere und erneuerbare Energie, ohne dabei schädliche Abgase oder CO2 zu emittieren. Durch den Einsatz von Solarenergie wird somit ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

  3. Kosteneffizienz: Inselsolaranlagen können langfristig zu Einsparungen bei den Stromkosten führen, da der produzierte Strom direkt vor Ort genutzt wird und keine Transportkosten anfallen. Zudem sind die Kosten für den Betrieb und die Wartung von Solaranlagen vergleichsweise gering.

  4. Flexibilität: Inselsolaranlagen können flexibel installiert und erweitert werden. Schrebergartenbesitzer können somit ihre Energieversorgung je nach Bedarf und Budget anpassen und erweitern.

  5. Unabhängigkeit von Netzstörungen: Bei Störungen im öffentlichen Stromnetz bleibt die Inselsolaranlage unabhängig und versorgt den Schrebergarten weiterhin mit Strom.

  6. Wertsteigerung: Eine Inselsolaranlage kann den Wert des Schrebergartens erhöhen, da sie als zukunftsfähige und umweltfreundliche Technologie angesehen wird und potenzielle Käufer anspricht.

Insgesamt bietet eine Inselsolaranlage in Schrebergärten eine kosteneffiziente, umweltfreundliche und flexible Energieversorgungslösung, die Schrebergartenbesitzern Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit bietet.



Quelle:  Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Download: PV-Strategie des BMWK

Der vorliegende Entwurf der PV-Strategie des BMWK wurde am 10.03.2023 von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck
im Rahmen eines ersten PV-Gipfels mit Vertretern aus Bundes und Landesministerien und Verbänden diskutiert und im Anschluss der Öffentlichkeit vorgestellt.

Photovoltaik-Strategie des BMWK Stand: 05.05.2023

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, hierzu Stellungnahmen an das BMWK zu richten: E-Mail: ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ). 


 
Quelle: idw - Informationsdienst Wissenschaft vom 02.05.2002

Grundsätzliche Genehmigung für Solarstrom in Kleingartenanlagen



Quelle: www.vdgn.de vom 18.10.2019

Das Bundeskleingartengesetz muß endlich an die Lebenswirklichkeit angepaßt werden



Quelle: Deutscher Bundestag - WD 7 -3000 -186/18 (09. August 2018)


Kurzinformation
Auslegung des § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz

Der § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 1983 (BGBI. I S. 210), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBI. I S. 2146), hat folgende Fassung, „(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift ergibt sich, dass eine Gartenlaube, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein darf. Zu den Grundanforderungen an eine Wohnung gehört die Ausstattung mit Anlagen der Ver- und Entsorgung. Hierbei handelt es sich um Anschlüsse an die Trinkwasser- und Stromversorgung sowie um einen Anschluss an die örtliche Abwasserbeseitigung. Ebenfalls ist eine Heizung erforderlich sowie eine Küche bzw. Kochnische und eine Schlafstätte. Eine Gartenlaube ist immer dann zum dauernden Wohnen geeignet, wenn sie die selbstständige Führung eines Haushalts ermöglicht, zu allen Zeiten des Jahres bewohnbar und mindestens mit Küche, Ausguss, Bad (Badewanne oder Dusche) sowie einer Toilette ausgestattet ist, vgl. Mainczyk/Nessler, Praktiker Kommentar zum Bundeskleingartengesetz, 11. Auflage 2015, § 5 Rn. 48f. Liegen diese Voraussetzungen für eine Wohnung bei einer Gartenlaube vor, handelt es sich nicht mehr um eine solche im Sinne des BKleinG.

© 2018 Deutscher Bundestag

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Quelle: Deutscher Bundestag

Gesetzentwurf der 13.Wahlperiode Drucksache 13/8190 vom 09.07.1997
Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hatten seinerzeit
einen Antrag zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingÄndG) eingebracht:

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